Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der LUIS Technology GmbH
1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen uns, der LUIS Technology GmbH, Hammer Deich 70, 20537 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 139177, Ust-ID: DE304114776, Geschäftsführer: Dr. Matthias Feistel, Martin Groschke, unseren verbundenen Unternehmen i.S.v. §§ 15ff. AktG, insbesondere der LUIS Technology B.V. (Hengelo), und Ihnen als unserem Kunden über unsere Waren und Leistungen geschlossen werden. Unsere AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
1.2 Ihre Anfragen, Mitteilungen und Erklärungen können Sie unter Verwendung der nachstehenden Kontaktdaten direkt an unser Kundenzentrum richten.
LUIS Technology GmbH
Hammer Deich 70
20537 Hamburg
Telefon: +49.40.897 27 84-0 (weltweit)
Fax: 040-8972784-15
E-Mail: service@luis.de
1.3 Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unseren Angeboten und unseren Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Ihre abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf es nicht. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis Ihrer abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos liefern.
2 Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation und Bewerbung unserer Waren und Leistungen erfolgt stets freibleibend und stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Mit Ihrer per Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch übermittelten Bestellung geben Sie Ihrerseits ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellten Waren und Leistungen ab, an das Sie für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe gebunden sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) oder durch Versand der bestellten Waren annehmen.
3 Preise und Zahlungsmodalitäten
3.1 Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders angegeben, sind unsere sämtlichen Preisangaben (z.B. in unseren Verkaufskatalogen, Werbebroschüren und sonstigen Verkaufsunterlagen) Nettopreise, die sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer verstehen. Zusätzlich anfallende Kosten, insbesondere Versandkosten, werden gesondert ausgewiesen. Sie tragen etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben. Wenn wir Ihre Bestellung gem. Ziffer 4.2 in Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Durch explizit beauftragten Expressversand entstehende Zusatzkosten werden über die regulären Versandkosten hinaus berechnet.
3.2 Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung und Lieferung der Ware fällig und ohne Abzug zu zahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
4 Lieferbedingungen und Gefahrübergang
4.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns spätestens bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, liefern wir so schnell wie möglich, bei Versand innerhalb Europas spätestens innerhalb von ca. vier Wochen ab Vertragsschluss und bei Versand außerhalb Europas spätestens innerhalb von ca. acht Wochen ab Vertragsschluss. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich von uns anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe der Ware an die zur Versendung bestimmte Person. Die Einhaltung von Fristen und Terminen für Lieferungen setzt die rechtzeitige Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Käufers voraus.
4.2 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht abweichend individuell vereinbart bzw. von uns spätestens bei Annahme der Bestellung angegeben, ab unserem Geschäftssitz (Hammer Deich 70, 20537 Hamburg, Deutschland), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Ist eine Lieferung ab einem anderen Ort vereinbart oder angegeben, ist dieser Ort Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung. Auf Verlangen und Kosten des Käufers versenden wir die Ware an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu wählen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an die zur Versendung bestimmte Person über. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies Ihnen zumutbar ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die in Ihrer Bestellung angegebene Lieferadresse.
4.3 Sofern beim Versendungskauf der Bestimmungsort der Ware im Ausland liegt, ist der Käufer verpflichtet, uns schriftlich (E-Mail ausreichend) über (i) die erforderlichen Dokumente und (ii) alle geltenden Vorschriften und Anforderungen für die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland zu informieren. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind wir nicht verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Waren und/oder deren Verpackung den Vorschriften und Anforderungen für die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland entsprechen. Der Käufer hat die Einfuhrgenehmigung sowie alle im Zusammenhang mit der Einfuhr in den Verwendungsstaat und dem eventuellen Transport über dritte Staaten erforderlichen Zulassungen, Genehmigungen oder sonstige erforderliche Dokumente zu beschaffen. Er trägt das Risiko eines Importverbotes zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages und für nachträgliche Importverbote. Etwaige Kosten, Zölle oder Abgaben etc., die im Zusammenhang mit der Aus- und Einfuhr der Ware entstehen, trägt der Käufer.
4.4 Sofern wir eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (nachfolgend „Nichtverfügbarkeit der Leistung“), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Partner, Lohnfertiger oder Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, uns kein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag und zudem aus der laufenden Geschäftsbeziehung (im Folgenden „Gesicherte Forderungen“) vor.
5.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware (im Folgenden „Vorbehaltsware“) darf vor vollständiger Bezahlung der Gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Sie haben uns unverzüglich schriftlich (Fax oder E-Mail ausreichend) zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die Vorbehaltsware erfolgen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.
5.3 Wir sind berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, wenn Sie sich vertragswidrig verhalten, insbesondere, wenn Sie den fälligen Kaufpreis nicht bezahlen.
5.4 Sie sind verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
5.5 Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr und zu deren Be- und Verarbeitung berechtigt. Ihre Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Ihre Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent treten Sie schon jetzt an uns in voller Höhe ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- oder Verarbeitung weiterveräußert wird. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen und die Ermächtigung nicht widerrufen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen gestellt ist.
5.6 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch Sie wird stets für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der untrennbaren Vermischung, Vermengung und Verbindung. Sofern die Vermischung, Vermengung oder Verbindung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, so übertragen Sie uns im gleichen Verhältnis Miteigentum hieran. Wir nehmen die Übertragung bereits jetzt an. Sie verwahren unser so entstandenes Alleineigentum oder Miteigentum.
5.7 Wir übertragen Ihnen bereits jetzt sämtliche uns nach dieser Ziffer 5 abgetretene Forderungen und übertragenes Eigentum unter den Bedingungen der vorstehenden Ziffer 5.1; Sie nehmen die Abtretung hiermit an.
5.8 Wir verpflichten uns, die Ihnen zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen freizugeben, soweit ihr Wert die Gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
6 Gewährleistung
6.1 Wir leisten für Sach- und Rechtsmängel der gelieferten Ware Gewähr nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Kunde trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Auswahl und Verwendung unserer Waren. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf unsachgemäße (einschließlich nicht-bestimmungsgemäße) Verwendung, Montage oder Bedienung, falsche Lagerung und/oder Beschädigung unserer Waren durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.
6.2 Wir leisten für Sach- und Rechtsmängel nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.3 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. §§ 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 438 Abs. 3, 444 und 445b BGB). Ansprüche aus Verbraucherregress bleiben unberührt.
6.4 Die Mängelansprüche eines Kaufmanns setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Dabei ist die Untersuchung von Sachen, welche gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden sollen, spätestens vor ihrem Einbau bzw. ihrer Einbringung durchzuführen. Bei einer Weiterveräußerung der Ware sind Sie verpflichtet, selbige Untersuchungspflichten Ihrem Vertragspartner aufzuerlegen, sofern dieser ebenfalls Kaufmann ist, und diesen zu verpflichten, auch seine Abnehmer der Ware in der Lieferkette, die ebenfalls Kaufmänner sind, zu selbigen Untersuchungen und Weitergabe dieser Verpflichtungen an Folgeabnehmer der Ware zu verpflichten (einschließlich der jeweiligen Pflicht zur Weitergabe dieser Pflichten an Folgeabnehmer).
6.5 Bezüglich der Gewährleistung für die LUIS TURN DETECT® 4.0 Calibration and Setting Software gelten ergänzend die Bestimmungen in Ziffer 8.3.
7 Haftung
7.1 Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 In sonstigen Fällen haften wir nur bei fahrlässiger Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
7.3 Die Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen haben, oder im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch uns und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall entgegenstehender zwingender gesetzlicher Regelungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7.4 Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für unsere gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8 Ergänzende Bestimmungen bezüglich der LUIS TURN DETECT® 4.0 Calibration and Setting Software („TURN DETECT Software“) und Software enthaltende Waren von LUIS (zusammen „Software“)
8.1 Die Software wird als Kopie im Objektcode oder als Teil der Ware gegen Zahlung des vereinbarten einmaligen Entgelts auf Dauer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Version zur Verfügung gestellt. Die Lieferung der TURN DETECT® Software erfolgt durch Verfügbarmachung per Online-Download oder elektronischen Versand, im Übrigen durch Lieferung der Ware. Die Installation und Implementierung der TURN DETECT® Software setzt die Teilnahme an der LUIS-Schulung TURN DETECT® 4.0 voraus. Wir schulden nicht die Vornahme der Softwareinstallation, Anwendersupport, kundenindividuelle Anpassungen, Updates oder sonstige über den Softwareverkauf hinausgehende Leistungen. Für das Vorhandensein der für den Betrieb der Software erforderlichen Systemvoraussetzungen, die der Montageanleitung entnommen werden können, tragen Sie die Verantwortung. Sie verpflichten sich, durch geeignete Maßnahmen den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software zu verhindern. Die bereitgestellte Originaldatei sowie eine etwaige Sicherungskopie der TURN DETECT® Software sind als solche zu kennzeichnen und an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Ihre Mitarbeiter sind auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes hinzuweisen.
8.2 Mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises für die TURN DETECT® Software bzw. die Software enthaltende Ware räumen wir Ihnen das zeitlich nicht befristete, einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Recht ein, die Software zu nutzen, wobei die Nutzung in Bezug auf die TURN DETECT® Software auf die Fahrzeuge Ihres Geschäftsbetriebs (wenn Sie eine Werkstatt sind, auch zum Zwecke der Erfüllung Ihrer Leistungen gegenüber Ihren Kunden) beschränkt ist. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden, Anzeigen und den Gebrauch der Software und – bezogen auf die TURN DETECT® Software – die Erstellung einer Sicherungskopie. Sie sind nicht dazu berechtigt, die Software darüber hinaus zu benutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen, zu bearbeiten, zu dekompilieren sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellerstufen der Software („Reverse Engineering“) vorzunehmen, es sei denn, hierzu besteht unter den Voraussetzungen von § 69e UrhG eine Berechtigung. Sie sind nicht berechtigt, die Kopie der Software und die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu verleihen, zu vermieten oder Dritten in sonstiger Weise Nutzungsrechte hieran einzuräumen. Hiervon ausgenommen ist das Recht, einem Dritten unter Beachtung des Umfangs der hiesigen Rechteeinräumung die Kopie der Software dauerhaft zu überlassen, wobei dies bei Software enthaltender Ware nur im Zusammenhang mit der dauerhaften Überlassung der die Software enthaltenden Ware zulässig ist. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Nutzung der Software bei Vertragsschluss vollständig aufzugeben und sämtliche Kopien der Software zu löschen, es sei denn, Sie sind zur längeren Aufbewahrung verpflichtet, wobei Sie sie in diesem Fall nicht anderweitig nutzen dürfen. Sie haben uns auf Verlangen zu ermöglichen, den vertragsgemäßen Einsatz der Software zu überprüfen.
8.3 Wir weisen darauf hin, dass jede Software nach dem Stand der Technik ein technisches Fehlerrisiko hat. Sie erkennen an, dass Funktionsstörungen der Software auch bei größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. Wir haften nicht für Sachmängel, die auf einer fehlerhaften Anwendung der Software oder darauf beruhen, dass die Voraussetzungen zum ordnungsgemäßen Einsatz nicht oder nicht vollständig durch Sie geschaffen worden sind. Mängelansprüche bestehen auch nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder einer unerheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Software. Bei Problemen mit der Software sind Sie bei der Eingrenzung von Fehlern verpflichtet, ernsthaft und nach besten Kräften mitzuwirken sowie uns bei Bedarf Zugriff auf Ihre IT-Systeme zu verschaffen und unsere Anweisungen zur Fehlerbehebung zu befolgen.
9 Abtretungs-, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
9.1 Sie sind ohne unsere vorherige schriftliche (Fax oder E-Mail ausreichend) Einwilligung nicht berechtigt, Ihre Rechte aus dem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
9.2 Weiter sind Sie nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.
9.3 Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Wir haben an allen Kennzeichen, Bildern, Filmen und Texten, die in unseren Werbematerialien verwendet werden, Schutzrechte. Eine Verwendung der Kennzeichen, Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
10.2 Wir sind berechtigt, Sie als Referenzkunden in unserer Referenzliste sowie auf der Website und sonstigen Werbe- und Informationsmaterialien anzugeben und hierzu auch Ihr Firmenlogo darzustellen. Sie dürfen dem jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen, wonach wir vorhandene körperliche Materialien aufbrauchen und die künftige Nennung und Darstellung Ihres Firmenlogos unterlassen werden.
10.3 Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
10.4 Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die gesetzlichen Bestimmungen.
10.5 Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
10.6 Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Version 3.0, Stand: Dezember 2024
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