Neue Förderung für Abbiegeassistenzsysteme ab 1. Juli 2024
Ab dem 1. Juli 2024 können Abbiegeassistenzsysteme (AAS) für mautpflichtige Güterkraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen wieder ausschließlich im Förderprogramm „AAS“ beantragt werden. Diese Änderung sorgt für eine klare Trennung der Förderprogramme und verbessert die Nachvollziehbarkeit.
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere durch die Reduzierung von Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern. Zusätzlich wird die Nutzung alternativer Verkehrsmittel gefördert. Förderfähig sind Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die gewerblich, freiberuflich, gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich genutzt werden.
Weitere Informationen sind hier verfügbar.
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